Wenn Sie oder ein Angehöriger krankheits- oder altersbedingt nicht in der Lage sind, in die Praxis zu kommen, können Hausbesuche je nach Kapazität angenommen werden.
Der Hausbesuch wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Auf dem Rezept sollte der Hausbesuch entsprechend verordnet sein. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, bei einem vom Arzt verordneten Rezept, die Gebühren für einen Hausbesuch selbst zu tragen, wenn dieser nicht verordnet worden ist.